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   VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07, 106-IV-07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11352
VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07, 106-IV-07 (https://dejure.org/2007,11352)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.09.2007 - 105-IV-07, 106-IV-07 (https://dejure.org/2007,11352)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. September 2007 - 105-IV-07, 106-IV-07 (https://dejure.org/2007,11352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund Mißachtung von Tatsachen für eine zutreffende Prognoseentscheidung

  • VerfGH Sachsen
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06

    Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 32-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 32-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    aa) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gibt den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem für die jeweilige gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern, und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18

    Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren

    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
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